Deutsche EU-Ratspräsidentschaft will Bekämpfung der illegalen Fischerei vorantreiben

Die illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei (IUU-Fischerei) ist weltweit eine der größten Bedrohungen für die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die biologische Vielfalt der Meere. Ihre Bekämpfung ist ein zentrales Thema der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Hintergründe zur illegalen Fischerei

Es wird angenommen, dass sich die IUU-Fischerei weltweit auf einen wirtschaftlichen Wert von bis zu neun Milliarden Euro Umsatz beläuft. Sie findet sowohl in den ausschließlichen Wirtschaftszonen von Küstenstaaten als auch auf der Hohen See statt. Sie macht ein sachgerechtes Fischereimanagement auf der Hohen See unmöglich, und fügt außerdem der legalen Fischerei in Küstengewässern, insbesondere in denen von Entwicklungsländern, einen großen Schaden zu. Auf der Hohen See werden in den wichtigsten Fischereigebieten durch regionale Fischereiorganisationen (RFO), z.B. die Nordostatlantische Fischereikommission (NEAFC) und die Nordwestatlantische Fischereiorganisation (NAFO) Bewirtschaftungsmaßnahmen getroffen. Diese Regelungen werden zum Teil dadurch unterlaufen, dass Betreiber von Fischereifahrzeugen in eine Billigflagge einflaggen und so seerechtlich nicht an diese Maßnahmen gebunden sind. Die RFO haben hierauf zu reagieren versucht und verschiedene Maßnahmen ergriffen. Zunächst wurden die betroffenen Schiffe von Nichtvertragsstaaten auf eine schwarze Liste gesetzt. Diese durften nicht mehr unmittelbar in Mitgliedstaaten der RFO anlanden, z.B. im Fall der NEAFC in allen Anrainerstaaten des Nordostatlantiks.

Dies wurde in der Folgezeit durch ein Versorgungsverbot dieser Schiffe ergänzt. Seit 2006 dürfen Schiffe der schwarzen Liste nicht mehr in den Vertragsstaaten der NEAFC einlaufen. Ab Mai 2007 müssen alle Frostschiffe, die Fisch aus dem NEAFC-Konventionsgebiet anlanden wollen, von ihrem Flaggenstaat die Rechtmäßigkeit der Fänge bestätigen lassen, bevor sie anlanden dürfen. Hierdurch soll insbesondere die IUU-Fischerei beim Barentsseekabeljau angegangen werden, bei dem angenommen wird, dass in den vergangenen Jahren über 100.000 Tonnen pro Jahr illegal gefangen wurden. Andere regionale Fischereiorganisationen wie die NAFO haben vergleichbare Maßnahmen ergriffen. Sie tauschen teilweise ihre jeweiligen schwarzen Listen aus, um den Anwendungsbereich räumlich auszubreiten und so die profitgetriebene IUU-Fischerei zu erschweren. Für besondere Fischarten haben einige regionale Fischereiorganisationen Fangdokumentationssysteme entwickelt, etwa die Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) für den Schwarzen Seehecht und die Internationale Kommission für die Erhaltung des Atlantischen Thuns (ICCAT) für den Roten Thun. Sehr häufig stecken hinter den Schiffen unter Billigflaggen massive Wirtschaftsinteressen. Es muss davon ausgegangen, dass ein erheblicher Teil der IUU-Fänge über Drittländer in die EU als Absatzmarkt gelangt.

Auch innerhalb der Europäischen Union ist die Schwarzfischerei bei einigen Beständen ein Problem. So wird geschätzt, dass die Schwarzfischerei auf den östlichen Dorschbestand in der Ostsee 40 % der Menge der legalen Fänge ausmacht. Das heißt, zwischen 15.000 und 22.000 Tonnen pro Jahr wurden in den letzten Jahren illegal angelandet. Kürzlich wurde zu diesem Thema eine Konferenz in Kopenhagen veranstaltet, um sowohl die Mitgliedstaaten, die bisher ihren Überwachungsverpflichtungen nicht in erforderlichem Maße nachgekommen waren, als auch die Fischerei selbst in die Verantwortung einzubinden. Ein anderer Bestand, bei dem die Überfischung durch IUU-Fischerei ein ernstes Problem darstellt, ist der des Roten Thuns.

Maßnahmen der EU-Ratspräsidentschaft

Die EU-Kommission hat im Januar 2007 einen breit angelegten Konsultationsprozess eingeleitet, der von der Deutschen Ratspräsidentschaft ausdrücklich mitbefördert wird. Mit einer gezielten Verordnung soll die Eindämmung der IUU-Fischerei aktiv angegangen werden. Gedacht wird dabei neben anderen an die folgenden Maßnahmen:

  • Kontrolle der Rechtmäßigkeit der in die EU eingeführten Fischereierzeugnisse
  • Handelsmaßnahmen gegen Drittländer, die nicht gegen die IUU-Aktivitäten ihrer Schiffe vorgehen
  • Einführung einer effizienten Hafenkontrollregelung
  • Maßnahmen gegen in der IUU-Fischerei verwickelte EU-Bürger
  • Bessere Effizienz von Sanktionen
  • Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der IUU-Fischerei